Aufgaben des Elternvereins

Allgemein

Die Aufgaben und Ziele eines Elternvereins sind insbesondere je nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schule in den jeweiligen Statuten verschieden formuliert und gewichtet. Aus ihnen, vor allem aber aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine, lassen sich im wesentlichen zwei Hauptaufgabenbereiche erkennen:

Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder

  • Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen
  • Entsendung der Elternvertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Eltern, Schüler und Schule
  • Wahrung der Elterninteressen in Bezug auf Schülerbetreuung (Beaufsichtigung, Mittagstisch), auf Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung (Sportplätze,…)
  • Beratung in schulrechtlichen Fragen und in Angelegenheiten des Beihilfewesens
  • Wahrnehmung der Elterninteressen hinsichtlich Schulbahn- und Berufsberatung
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler

Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern

  • Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes
  • Abwehr negativer Einflüsse (Rauschgift, Alkohol,…)